AGB

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie uns bekannt sind, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

§2 Vertragsabschluss, Leistungspflicht

  1. Unser Angebot ist freibleibend.
  2. Der Vertrag kommt durch die Übergabe des Reinigungsgutes durch den Kunden an uns und durch die Annahme des Reinigungsgutes durch uns zustande.
  3. Dem Auftrag ist stets eine Wäscheliste beizufügen. Bei Stückzahldifferenzen ist das Zählergebnis der Wäscherei maßgebend.
  4. Die Waschbehandlung oder Reinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.
  5. Der Erfolg der Dienstleistung kann nicht gefordert werden und ist nicht geschuldet. Eine sorgfältige und intensive Fleckbearbeitung ist in unserem Betrieb obligatorisch. Trotzdem kann es vorkommen, dass das zu bearbeitende Reinigungsgut Flecken aufweist, die selbst durch intensive Bearbeitung nicht zu entfernen sind. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises bzw. muss den Preis des Auftrages bezahlen. Der Preis beinhaltet lediglich die einfache Bearbeitung des überlassenen Gutes.

 

§3 Rücktritt

  1. Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.
  2. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Eventuell bereits entstandene Bearbeitungskosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

§4 Preise, Bezahlung

  1. Es gilt der Tarif lt. Preisaushang bzw. gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Für die Preisberechnung ist die Stückzahlermittlung / Gewichtsermittlung durch uns maßgebend. Die Entgelte sind, soweit nicht im Einzelfall Vorauszahlung vereinbart wurde, grundsätzlich nach Erledigung des Auftrages bei Abholung bzw. Lieferung fällig.
  2. Vereinbarungsgemäß kann bei uns bekannten Kunden Zahlung auf Rechnung erfolgen. Rechnungen sind – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist - sofort nach Eingang zahlbar.

 

§5 Mängel

  1. Im Falle eines zu vertretenden Mangels leisten wir Nachbesserung bzw. vollständigeNeureinigung nach eigener Wahl.
  2. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Reinigungsgutes verursacht werden und die wir nicht durch einfache, fachmännische Warenschau erkennen können. Insbesondere gilt dies für Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
  3. Dasselbe gilt für Reinigungsgüter, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähige oder waschbare Materialien enthalten, soweit diese Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies nicht durch einfache, fachmännische Warenschau erkennen können. Dies gilt ebenso entsprechend für falsche Textilpflegekennzeichnungen an uns übergebenem Reinigungsgut. Insbesondere übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör, soweit wir dies nicht durch fachmännische Warenschau erkennen können, für den entsprechenden Reinigungsvorgang nicht geeignet war und hierbei beschädigt worden ist.
  4. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Rechnung / Quittung gerügt werden. Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden; danach erlischt die Mängelgewährleistung aus dem Reinigungsvertrag.

 

§6 Rückgabe / Abholung

  1. Rückgabe des eingelieferten Reinigungsgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung bekannt.
  2. Der Auftraggeber muss das eingelieferte Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Termin abholen. Danach hat er die Kosten der Aufbewahrung zu tragen. Erfolgt eine Abholung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Termin und ist uns der Auftraggeber und seine Adresse nicht bekannt, so sind wir berechtigt, das übergebene Reinigungsgut freihändig zu verwerten, es sei denn der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten nicht übersteigt. Ein Nachweis über die Verwertung muss nicht geführt werden.

 

§7 Haftung

  1. Soweit wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in der Höhe des Zeitwertes.
  2. Soweit wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, sowie im Falle der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bleiben Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen und Zusicherungen.

 

§8 Schlussbestimmungen

  1. Für die Gültigkeit von Sondervereinbarungen ist immer die Schriftform mit Datumsangabe sowie genauer Beschreibung der Ware und der Leistung notwendig.
  2. Es gilt das Recht in der Bundesrepublik Deutschland
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtsgültiger Form möglichst nahe kommt.

Hachenburg, April 2010